Hier finden Sie alle Informationen zur Kündigung bei Bezirksanzeiger
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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten und daher kündigen? Wie bei jedem abgeschlossenen Vertrag ist es dann wichtig, zuerst die genauen Kündigungsfristen im Vertrag nachzulesen. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge meist automatisch, sofern Sie nicht zur angegebenen Frist (meist 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit) gekündigt werden.
Tipp: Kündigen Sie Bezirksanzeiger direkt nach Vertragsbeginn zum Ablauf der Mindestlaufzeit - so vergessen Sie nicht, rechtzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Und verlängern geht, im Gegensatz zum kündigen, jederzeit!
Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist immer nur dann möglich, wenn triftige und nachweisbare Gründe (Krankheit z.B.) vorliegen. Bezirksanzeiger kann aus Kulanz über eine ausserordentliche Kündigung entscheiden, dies ist aber am Besten im direkten Kontakt mir Bezirksanzeiger abzuklären.
Keine Lust zum Briefkasten zu laufen? Ist die Druckerpatrone mal wieder leer, oder Sie haben keine Briefmarke zur Hand? Kein Problem, dafür sind wir ja da! Nutzen Sie einfach, schnell und sicher unseren Briefgenerator, unterschreiben Sie digital, und wir erledigen den Rest. Mit Zustell-Garantie!
Sie erreichen Bezirksanzeiger unter der Telefonnummer 058 200 55 86.
Bezirksanzeiger
Kronenplatz 12
5600 Lenzburg