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Egal, ob sie ihre grund- oder zusatzversicherung beenden möchten, beachten sie alles wichtigen kündigungsfristen und bedingungen. Damit sie über diese bescheid wissen, haben wir hier alle wichtigen informationen und häufig gestellten fragen über die Innova kündigung für sie zusammengefasst.
Eine kündigungsfrist ist der zeitraum, den sie einhalten müssen, um ihren vertrag zu beenden. Innerhalb dieses zeitraums muss Innova die kündigung erhalten und bearbeiten. Nach ablauf dieser frist wird ihr vertrag enden. Bei Innova beträgt diese3 monate
Auf das kalenderjahr. Die kündigung muss also bis zum 30.september bei Innova eingehen, damit sie fristgerecht kündigen.
Als vertragslaufzeit wird der zeitraum beschrieben, in der ihr vertrag gültigkeit hat. Dieser wird aus dem vertragsbeginn und dem vertragsende zusammengesetzt. Die mindestversicherungsdauer beträgt bei Innova eine versicherungsperiode, welche jeweils vom1. Januar bis 31
. Dezember andauert. Bei Innova können sie zwischen einer einjährigen und dreijähriger versicherungsdauer wählen. Wenn sie bei Innova kündigen möchten, muss erst ihre vertragslaufzeit beendet worden sein, bevor sie kündigen können, ohne das zusätzliche kosten entstehen.
In der Schweiz gilt bei den meisten verträgen eine automatische vertragsverlängerung, sollten sie nicht fristgerecht gekündigt haben. Dabei verlängert sich ihr vertrag nochmals um die vorherige vertragslaufzeit. Sie werden nicht von Innova informiert, sondern ihr vertrag verlängert sich am ablaufdatum stillschweigend um ein weiteres jahr.
Sie müssen unter folgenden umständen ihre Innova versicherung nicht mehr kündigen:
Eine außerordentliche, oder fristlose kündigen kann vorkommen, wenn sie als versicherungsnehmer die leistungen in ihrem vertrag durch einen triftigen und nachweisbaren grund nicht mehr in anspruch nehmen können. Innova kann aus kulanz über eine außerordentliche kündigung entscheiden, dies ist aber am besten im direkten kontakt mit Innova abzuklären.
Wir raten ihnen, ihre zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn sie von ihrem neuen versicherer eine aufnahmebestätigung erhalten haben. Sollten diese ihnen noch nicht vorliegen, empfehlen wir, nur die grundversicherung zu kündigen, da krankenkassen bei anträgen auf zusatzversicherungen einen vorbehalt anbringen können, wenn diese sie in gesundheitlicher hinsicht als ein ungünstiges risiko beurteilen.
Bei Innova werden die prämien jeweils zum 1. Januar jeden jahres entsprechend angepasst. Dabei können prämientarif, kostenanteil und jahresfranchise aufgrund der kostenentwicklung oder des schadenverlaufs der vorherigen jahre neu festgelegt werden. Innova muss ihnen diese anpassungen bis spätestens 45 tage vor dem nächsten prämienverfall schriftlich mitteilen. Sie, als versicherungsnehmer, können die betroffene versicherungsabteilung auf das datum der anpassung kündigen, sollten sie mit der anpassung nicht einverstanden sein. Dazu muss die kündigung innerhalb von 30 tagen nach ankündigung der anpassung eingehen, ansonsten gilt dies als zustimmung zur neuregelung der versicherungen.
Bei vorzeitiger auflösung oder beendigung ihres Innova vertrages ist die prämie nur für die zeit bis zur vertragsauflösung geschuldet. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die kündigung des vertrages im schadenfall durch sie, als versicherungsnehmer, während des auf den vertragsschluss folgenden jahres. Sollte dieses eintreffen, bleibt der anspruch auf die prämie für die laufende versicherungsperiode gewährt.
Sie erreichen Innova unter der Telefonnummer 0848 866 400.
Innova
Bahnhofstrasse 4
3073 Gümligen