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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer (Umzug, Gesundheit, andere Versicherung), bei Gebäudeversicherung Kanton Zürich kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist immer nur dann möglich, wenn triftige und nachweisbare Gründe (Krankheit z.B.) vorliegen. Gebäudeversicherung Kanton Zürich kann aus Kulanz über eine ausserordentliche Kündigung entscheiden, dies ist aber am Besten im direkten Kontakt mir Gebäudeversicherung Kanton Zürich abzuklären.
Wir übernehmen Ihre Kündigung gern für Sie. Kein langes Suchen nach der richtigen Adresse, und Sie benötigen keinen Drucker, keine Briefmarke, und müssen nicht zum Briefkasten laufen. Mit uns können Sie sicher und bequem von Zuhause aus kündigen!
Sie erreichen Gebäudeversicherung Kanton Zürich unter der Telefonnummer 044 308 21 11.
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
8050 Zürich