Hier finden Sie alle Informationen zur Kündigung bei Partei der Arbeit der Schweiz
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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer (Umzug, Gesundheit, anderes Studio), bei Partei der Arbeit der Schweiz kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt beim Studio über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
Es gibt immer Gründe, vorzeitig aus einem Vertrag Aussteigen zu wollen / zu müssen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt, dass dies der Kulanz Ihres Vertragspartners Partei der Arbeit der Schweiz unterliegt und zumeist Nachweise (Umzug in eine andere Stadt, Krankheit o.ä.) erfordert. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist es am besten, sich erst einmal direkt an Partei der Arbeit der Schweiz zu wenden, und eventuelle Möglichkeiten zu besprechen.
Keine Lust zum Briefkasten zu laufen? Ist die Druckerpatrone mal wieder leer, oder Sie haben keine Briefmarke zur Hand? Kein Problem, dafür sind wir ja da! Nutzen Sie einfach, schnell und sicher unseren Briefgenerator, unterschreiben digital, und wir erledigen den Rest. Mit Zustell-Garantie!
Sie erreichen Partei der Arbeit der Schweiz unter der Telefonnummer +41 44 295 90 20.
Partei der Arbeit der Schweiz
Postfach 8721
8004 Zürich